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Vermessungsbüro Manthey & Schmidt Hinrichsdorf 3 18146 Rostock
Tel. 0381 / 60 95 90 Fax. 0381 / 60 95 9-30
Sie erreichen uns zu folgenden Geschäftszeiten: Mo bis Fr: 7 bis 16 Uhr oder nach tel. Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten
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Gebäudeeinmessung / Gebäudeeinmessungspflicht in Rostock / Mecklenburg-Vorpommern
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Ein neu errichtetes Gebäude (auch Anbau oder Umbau mit verändertem Grundriß) ist ebenso wie die Grenzen des Grundstückes im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Dazu müssen das Gebäude und möglicherweise geänderte Nutzungsartengrenzen eingemessen werden. Das Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (GeoVermG M-V) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Dezember 2010 (GVOBl. M-V S.713) bildet hierfür die Rechtsgrundlage.
Die Vermessung führt in Mecklenburg-Vorpommern eine für Katastervermessungen, nach §5 Abs.2 GeoVermG M-V, zugelassene Vermessungsstelle ( Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt) durch.
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Der Eigentümer, Ebbau- oder Nutzungsberechtigte ist verpflichtet die Vermessung auf seine Kosten zu veranlassen (§28 Abs.2 GeoVermG M-V). Wird ein Vermessungsantrag nicht gestellt, kann das zuständige Kataster- und Vermessungsamt die Vermessung auf Kosten der Verpflichteten durchführen oder veranlassen (§28 Abs.4 GeoVermG M-V). Wer vorsätzlich oder fahrlässig die erforderliche Vermessung nicht beantragt, handelt ordnungswidrig (§37 Abs.1 Nr.5 GeoVermG M-V). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR geahndet werden (§37 Abs.2 GeoVermG M-V).
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Gebühren / Kosten für die katasterliche Einmessung beim öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
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Die Gebühren für Katastervermessungen sind bei allen zugelassenen Vermessungsstellen identisch. Sie richten sich bei der Gebäudeeinmessung nach dem Herstellungswert der baulichen Anlagen. Für „normale“ Einfamilienhäuser (Herstellungswert 25.001 bis 300.000 EUR) beträgt die Gebühr für die Einmessung z.B. 700 EUR, zuzüglich der Mehrwertsteuer. Das Katasteramt erhebt eine Gebühr von 66 EUR für die Bereitstellung (der zur Vermessung notwendigen) Katasterunterlagen. Diese wird von uns verauslagt und zuzüglich der Mehrwertsteuer gemäß Nachweis weiter berechnet. Für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in die Liegenschaftsdokumentation erhebt das Katasteramt noch eine Übernahmegebühr. Diese beträgt für eine Gebäude (mit Herstellungswert 25.001 bis 300.000 EUR) 56 EUR
Zur Zeit werden viele Bauherren durch die zuständigen Katasterämter zur Gebäudeeinmessung aufgefordert. Bevor Sie einen Vermessungsantrag, welcher dem Aufforderungsschreiben eventuell beigefügt ist, unterschreiben, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie eine Beratung zur anstehenden Vermessung und deren Kosten wünschen, können Sie uns unter Tel. 0381 / 60 95 90 anrufen.
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Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass unter gegebenen Umständen Gebühreneinsparungen nach dem geltenden Gebührenrecht möglich sind. Ob diese Umstände gegeben sind kann in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
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Wir kommen auch nach Bad Doberan, Graal-Müritz, Güstrow, Sanitz, Ribnitz-Damgarten, ....
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Unser Aktionsradius erstreckt sich beispielsweise über folgende Orte:
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Kreisfreie Städte: Hansestadt Rostock, Landeshauptstadt Schwerin
Landkreise: Rostock (ehemals Bad Doberan und Güstrow), Vorpommern-Rügen (ehemals Nordvorpommern), Vorpommern-Greifswald (ehemals Ostvorpommern, Uecker-Randow), Mecklenburgische Seenplatte (ehemals Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Waren-Müritz ) , Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg
Städte des Tätigkeitsbereiches: Altentreptow, Anklam, Bad Doberan, Bad Sülze, Barth, Bergen (Rügen), Boizenburg (Elbe), Brüel, Burg Stargard, Bützow, Crivitz, Dargun, Dassow, Demmin, Dömitz, Eggesin, Franzburg, Friedland, Gadebusch, Garz (Rügen), Gnoien, Goldberg, Grabow, Greifswald, Grevesmühlen, Grimmen, Güstrow, Gützkow, Hagenow, Jarmen, Klütz, Krakow am See, Kröpelin, Kühlungsborn, Laage, Lassan, Loitz, Lübtheen, Lübz, Ludwigslust, Malchin, Malchow, Marlow, Mirow, Neubrandenburg, Neubukow, Neukalen, Neukloster, Neustadt-Glewe, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Penkun, Penzlin, Plau am See, Putbus, Rehna, Rerik, Ribnitz-Damgarten, Richtenberg, Röbel (Müritz), Sassnitz, Schönberg, Schwaan, Stavenhagen (Reuterstadt), Sternberg, Stralsund, Strasburg (Uckermark), Tessin, Teterow, Torgelow, Tribsees, Ueckermünde, Usedom, Waren (Müritz), Warin, Wesenberg, Wismar, Wittenburg, Woldegk, Wolgast. Zarrentin
Orte, Gemeinden, Stadteile des Arbeitsbereiches: Admannshagen, Ahlbeck, Ahrenshoop, Baabe, Bansin, Bargeshagen, Bentwisch, Biestow, Binz, Boltenhagen, Born, Brinkmansdorf, Broderstorf, Carbäk, Darß/Fischland, Diedrichshagen, Dierhagen, Dummerstorf, Elmenhorst, Evershagen, Feldberger Seenlandschaft, Gelbensande, Gingst, Glowe, Göhren, Graal-Müritz, Grieben, Groß-Klein, Heiligendamm, Heringsdorf, Hiddensee, Hohe Düne, Kirchdorf, Kloster, Kritzmow, Lambrechtshagen, Lichtenhagen, Lütten-Klein, Mönchhagen, Neuendorf, Nienhagen, Papendorf, Insel Poel, Prerow, Roggentin, Rostocker Heide, Rövershagen, Sagard, Sanitz, Satow, Schmarl, Sellin, Süderholz, Südstadt, Trassenheide, Insel Usedom, Vitte, Wieck (a.Darß), Warnemünde, Warnow Wustrow, Zinnowitz, Zingst
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