Ist Ihnen bei der Planung eines Bauvorhabens der genaue Verlauf der Grundstücksgrenzen nicht bekannt, z.B. weil einzelne Grenzzeichen nicht abgemarkt, beschädigt oder unauffindbar sind, sollten Sie sich beraten lassen und gegebenenfalls rechtzeitig eine Grenzfeststellung beantragen. Die Feststellung des exakten Grenzverlaufs und die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen geben Ihnen Sicherheit und können Ihnen so manchen Ärger und kostspielige Verzögerungen, vom Baustopp bis hin zu nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ersparen. Beachten Sie, daß örtliche Grenzeinrichtungen wie Zäune und Hecken nicht immer dem Grenzverlauf entsprechen !
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