Vermessungsbüro Manthey & Schmidt

  
Vermessungsbüro
Manthey & Schmidt
Hinrichsdorf 3
18146 Rostock

Tel. 0381 / 60 95 90
Fax. 0381 / 60 95 9-30

Sie erreichen uns zu folgenden Geschäftszeiten:
Mo bis Fr:  7 bis 16 Uhr
oder nach tel. Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten
 

Katastervermessung / Grundstücksvermessung in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern

  1. Grenzfeststellung von vorhandenen Grenzpunkten
  2. Grenzwiederherstellung von vorhandenen Grenzpunkten
  3. Abmarkung der Grenzpunkte eines Grundstückes
  4. Zerlegung (Teilung eines Flurstückes mit örtlicher Abmarkung)
  5. Sonderung (Teilung eines Flurstückes ohne örtliche Abmarkung)
  6. Grenzfeststellung von Grenzpunkten langgestreckter Anlagen (z.B. Autobahnen, Straßen, Eisenbahnen)
  7. Anfertigung amtlicher Lagepläne für Bauanträge, Baulastanträge oder Bauanzeigen gemäß den Forderungen baurechtlicher Vorschriften
  8. Gebäudeeinmessung bzw. Bauwerkseinmessung
  9. Einmessung der Nutzungsarten
  10. Ausstellung von Grenzbescheinigungen
  11. beratende Tätigkeit zu Fragen des Grundstücksrechts, Nachbarschaftsrechts, Baurechts und zu anderen grundstücksrelevanten Problemen
  12. Herstellung automatisierter Liegenschaftskarten (ALK) als amtliche Geodatenbasis
  13. Flurkartenerneuerungen

Wenn Sie Fragen haben und wir Ihnen bei der Realisierung Ihres Vorhabens behilflich sein dürfen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne zum Thema Grundstücksvermessung.

“Grenzenlosen” Ärger können Sie sich ersparen !

Grenze überbaut

Zu spät ! Grenze überbaut !

Ist Ihnen bei der Planung eines Bauvorhabens der genaue Verlauf der Grundstücksgrenzen nicht bekannt, z.B. weil einzelne Grenzzeichen nicht abgemarkt, beschädigt oder unauffindbar sind, sollten Sie sich beraten lassen und gegebenenfalls rechtzeitig eine Grenzfeststellung beantragen. Die Feststellung des exakten Grenzverlaufs und die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen geben Ihnen Sicherheit und können Ihnen so manchen Ärger und kostspielige Verzögerungen, vom Baustopp bis hin zu nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ersparen. Beachten Sie, daß örtliche Grenzeinrichtungen wie Zäune und Hecken nicht immer dem Grenzverlauf entsprechen !

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