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Vermessungskosten und Gebühren für Vermessungsleistungen
Gebühren für die Katastervermessung in Mecklenburg-Vorpommern
Leistungen aus dem Bereich der hoheitlichen Vermessung (Katastervermessung) sind, wie auch bei den Vermessungs- und Katasterbehörden, nach den jeweils geltenden Landesvorschriften abzurechnen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind dies zur Zeit:
Verwaltungskostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG M-V)
Kostenordnung für Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (VermKostVO M-V) vom 20. Februar 2018, geändert durch Verordnung vom 23. September 2021 (GVOBl. M-V S. 1336)
Die Kostenrechnung (Leistungsbescheid) für Katastervermessungen erfolgt nach Abschluß der Arbeiten auf der Grundlage der tatsächlichen Gebührentatbestände zum Zeitpunkt der Amtshandlung. Leistungen der Katastervermessung dürfen nicht ausgeschrieben werden. Um trotzdem einen Einblick in die anstehenden Kosten zu erhalten, können Sie sich eine Kostenschätzung machen lassen.
Im Interesse einer realistischen und vergleichbaren Kostenschätzung für Katastervermessungen sollten Sie immer folgende Angaben zum Objekt machen:
Anzahl und Größe der/des neu zu bildenden Flurstücke(s)
Bodenwert / Verkehrswert EUR/m²
Anzahl der einzumessenden Gebäude
Gebäudewert
Auszug aus der Flurkarte ggf. mit Eintrag der neuen Grenzen
Honorare für technische Vermessungsleistungen
Für die Durchführung von technischen Vermessungen werden die Honorare in der Regel nach der aktuell gültigen Fassung der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" erhoben bzw. frei vereinbart. Das Honorar ergibt sich in der Regel auf Grundlage der anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens.
Wir erstellen Ihnen für Ihr Bauvorhaben gerne ein individuelles unverbindliches Angebot.