Unter langgestreckten Anlagen versteht mann z.B. Straßen, Wege, Radwege, Bahnanlagen, Gewässer, Deiche, Versorgungsleitungen und ähnliches mit einer Länge von mehr als 100 m. Bei der Vermessung werden vorhandene oder neue Grenzpunkte, wegen Neuanlage oder Veränderung der langgestreckten Anlage, festgestellt oder wiederhergestellt.
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