Vermessungsbüro Manthey & Schmidt

  
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Manthey & Schmidt
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Feststellung und Grenzwiederherstellung von Grenzpunkten in Mecklenburg-Vorpommern

Grenzfeststellung von vorhandenen Grenzpunkten

Grenzfeststellung

Bei der Grenzfeststellung werden vorhandene und neue Grenzen oder Grenzpunkte eines Flurstückes amtlich festgestellt, mit der Wirkung, dass diese fortan bestandskräftig im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.

Grenzwiederherstellung von vorhandenen Grenzpunkten

Die Grenzwiederherstellung ist eine amtliche Aussage, dass eine festgestellte Flurstücksgrenze entsprechend dem Nachweis im Liegenschaftskataster richtig in der Örtlichkeit übertragen wurde. Sie endet ohne Verwaltungsakt.

Abmarkung von festgestellten Grenzpunkten

abmarkung

Abmarkung ist das Verfahren einer amtlichen sichtbaren Kennzeichnung von Grenzpunkten und somit des Verlaufs festgestellter oder wiederhergestellter Flurstücksgrenzen durch dauerhafte Grenzmarken.

Vermessung langgestreckter Anlagen

Unter langgestreckten Anlagen versteht mann z.B. Straßen, Wege, Radwege, Bahnanlagen, Gewässer, Deiche, Versorgungsleitungen und ähnliches mit einer Länge von mehr als 100 m.
Bei der Vermessung werden vorhandene oder neue Grenzpunkte, wegen Neuanlage oder Veränderung der langgestreckten Anlage, festgestellt oder wiederhergestellt.

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