Vermessungsbüro Manthey & Schmidt

  
Vermessungsbüro
Manthey & Schmidt
Hinrichsdorf 3
18146 Rostock

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Mietflächenermittlung / Wohnflächenberechnung in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern

Die Probleme:

  1. Millionen Mieter in Deutschland zahlen zu viel. Der Grund: Ihre Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. Nach einer Dekra-Studie waren in rund 80 Prozent der untersuchten Fälle falsche Angaben enthalten. (Quelle: Stern-TV, 02.01.2008)
  2. Aktuelle Hinweise zu dieser Problematik lieferte auch die Sendung “Markt” am 26.01.2015 im NDR Fernsehen.
  3. Viele Mieter und Vermieter sind seit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs verunsichert: Der BGH hat am 18. November 2015 entschieden, dass bei einer Mieterhöhung nur die tatsächliche Mietfläche ausschlaggebend ist. Dies gelte auch, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht und selbst dann, wenn die Abweichung unter der  bisherigen Toleranzgrenze von 10 Prozent liegt (BGH, Az. VIII ZR 266/14). (Quelle: Presseerklärung des BDVI vom 25.11.2015)

Die Lösung für Mieter und Vermieter:
Rechtssichere und unabhängige Wohnflächenermittlung / Mietflächenberechnung durch die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) Manthey & Schmidt aus Rostock.

Die Vorteile:

  1. keine Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Mietzahlungen
  2. keine Unstimmigkeiten bei der Grundlage der Betriebskostenabrechnung
  3. rechtssichere Flächenangabe in Verträgen (Mietverträge, Kaufverträge, Nutzungsvereinbarung)

Abhängig von der Objektart und der Vertragsgrundlage bieten wir Ihnen:

  1. Wohnflächenermittlung - nach aktueller Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  2. Mietflächenermittlung gewerblicher Räume - nach gif Richtlinie MF-G, MF-H oder MF-B
  3. Nutzflächenermittlung - nach DIN 277
  4. komplettes Gebäudeinnenaufmaß (als Planungsgrundlage für Architekten)

Die Mietflächenermittlung und -berechnung:
Die Flächen der Räume und Wohnungen werden, unter Berücksichtigung der jeweiligen Berechnungsvor- schriften, mit präzisen Lasermeßgeräten bestimmt und in einem CAD-Programm berechnet. Komplexe Gebäudestrukturen größerer Objekte werden mit modernen Tachymetern erfasst. Die Vermessung erfolgt durch geschulte Mitarbeiter an einem zu vereinbarenden Termin.
Im Interesse einer effektiven Bearbeitung ist es hilfreich, wenn sie uns vorhandene Grundrisse zur Verfügung stellen könnten.

Entsprechend dem Verwendungszweck und ihrem Auftrag wird das Ergebnis der Mietflächenermittlung ausgearbeitet. Für die Erstellung von Anlagen zum Mietvertrag / Kaufvertrag werden in der Regel einfache, farbig ausgearbeitete Pläne mit Flächenangaben benötigt.

Mietflächenermittlung

Wenn das Ergebnis des Gebäudeinnenaufmaßes als Planungsgrundlage für einen Architekten dienen soll, werden mehr Informationen benötigt und erfasst. Dies können z.B. Fenster- und Türöffnungen, Wandstärken, Raumhöhen und technische Einrichtungen sein.

Wohnfläche

Sie haben die Wahl zwischen:

  1. tabellarische Zusammenstellung der Mietfläche
  2. Mietflächenplan
  3. Kombination (Tabelle und Plan)
  4. Grundriss mit Detailinformationen und Detailvermaßung (Planungsgrundlage für den Architekten)

Die Kosten sind abhängig von:

  1. der Größe der Wohnfläche / Anzahl der Räume*
  2. dem Zuschnitt der Wohneinheit (schiefwinklig, rechtwinklig, rund,...)
  3. den Besonderheiten der Mieteinheit (bewohnt, leerstehend, mehrere Etagen, Dachschrägen, Treppen, Balkon, Terrasse, ...)
  4. dem Verwendungszweck / geforderten Planinhalt
  5. der Lage des Objektes (Entfernung)

* Raum (i.d.S.) ist eine Fläche, die durch drei, vier oder mehr Wände begrenzt wird, sowie Balkone und Terrassen.

Über unser Kontaktformular können Sie uns alle Angaben zum Objekt machen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Wir kommen auch nach Bad Doberan, Graal-Müritz, Güstrow, Sanitz, Ribnitz-Damgarten, ....

Unser Aktionsradius erstreckt sich beispielsweise über folgende Orte:

Kreisfreie Städte: Hansestadt Rostock, Landeshauptstadt Schwerin

Landkreise: Rostock (ehemals Bad Doberan und Güstrow), Vorpommern-Rügen (ehemals Nordvorpommern), Vorpommern-Greifswald (ehemals Ostvorpommern, Uecker-Randow), Mecklenburgische Seenplatte (ehemals Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Waren-Müritz ) , Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg

Städte des Tätigkeitsbereiches: Altentreptow, Anklam, Bad Doberan, Bad Sülze, Barth, Bergen (Rügen), Boizenburg (Elbe), Brüel, Burg Stargard, Bützow, Crivitz, Dargun, Dassow, Demmin, Dömitz, Eggesin, Franzburg, Friedland, Gadebusch, Garz (Rügen), Gnoien, Goldberg, Grabow, Greifswald, Grevesmühlen, Grimmen, Güstrow, Gützkow, Hagenow, Jarmen, Klütz, Krakow am See, Kröpelin, Kühlungsborn, Laage, Lassan, Loitz, Lübtheen, Lübz, Ludwigslust, Malchin, Malchow, Marlow, Mirow, Neubrandenburg, Neubukow, Neukalen, Neukloster, Neustadt-Glewe, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Penkun, Penzlin, Plau am See, Putbus, Rehna, Rerik, Ribnitz-Damgarten, Richtenberg, Röbel (Müritz), Sassnitz, Schönberg, Schwaan, Stavenhagen (Reuterstadt), Sternberg, Stralsund, Strasburg (Uckermark), Tessin, Teterow, Torgelow, Tribsees, Ueckermünde, Usedom, Waren (Müritz), Warin, Wesenberg, Wismar, Wittenburg, Woldegk, Wolgast. Zarrentin

Orte, Gemeinden, Stadteile des Arbeitsbereiches: Admannshagen, Ahlbeck, Ahrenshoop, Baabe, Bansin, Bargeshagen, Bentwisch, Biestow, Binz, Boltenhagen, Born, Brinkmansdorf, Broderstorf, Carbäk, Darß/Fischland, Diedrichshagen, Dierhagen, Dummerstorf, Elmenhorst, Evershagen, Feldberger Seenlandschaft, Gelbensande, Gingst, Glowe, Göhren, Graal-Müritz, Grieben, Groß-Klein, Heiligendamm, Heringsdorf, Hiddensee, Hohe Düne, Kirchdorf, Kloster, Kritzmow, Lambrechtshagen, Lichtenhagen, Lütten-Klein, Mönchhagen, Neuendorf, Nienhagen, Papendorf, Insel Poel, Prerow, Roggentin, Rostocker Heide, Rövershagen, Sagard, Sanitz, Satow, Schmarl, Sellin, Süderholz, Südstadt, Trassenheide, Insel Usedom, Vitte, Wieck (a.Darß), Warnemünde, Warnow  Wustrow, Zinnowitz, Zingst

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