Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist Träger eines öffentlichen Amtes in einem Bundesland der BRD. Diese Bestellung verleiht ihm das Recht zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben im Bereich des Vermessungswesens und zur Beurkundung von Tatbeständen an Grund und Boden. Somit tragen ÖbVI's in hohem Maße zur Schaffung beleihungsfähiger Grundstücke und damit zu einer wichtigen Investitionsvoraussetzung bei.
Der ÖbVI führt ein entsprechendes Landessiegel (des Bundeslandes in dem die Bestellung erfolgte) und untersteht der jeweiligen Fachaufsicht. In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) ist dies: Innenministerium M-V, Arsenal am Pfaffenteich, 19048 Schwerin.
Die Rechte und Pflichten eines ÖbVI's sind in M-V in dem „Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern“ (BO-ÖbVI M-V ) geregelt.
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