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Grundstücksteilung / Teilungsvermessung in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern
Teilung eines Flurstückes oder Grundstückes
Als Teilung bezeichnet man die rechtliche Teilung eine Flurstückes. So werden im Grundbuch die betreffende/n Teilfläche/n von dem zu teilenden Flurstück abgeschrieben. Die neue/n Teilfläche/n und das Restflurstück werden auf dem gleichen Blatt oder anderen Grundbuchblättern neu eingetragen. Teilungen sind in der Regel erforderlich zur Veräußerung von Teilflächen eines Flurstückes, zur Belastung eines Grundstücksteil, zur Parzellierung eines Bauplatzes oder zur Zwangsversteigerung eines Flurstücksteils.
Zerlegung - Grenzfeststellung von Grenzpunkten zur Flurstücksbildung (mit Abmarkung)
Als Zerlegung bezeichnet man die katastertechnische Aufteilung eines Flurstückes in mehrere selbständige Flurstücke. Hierbei wird die neue Teilungslinie in der Örtlichkeit gemessen und abgemarkt. Die Zerlegung und Abmarkung geht der rechtlichen Teilung voraus.
Sonderung - Grenzfeststellung von Grenzpunkten zur Flurstücksbildung (ohne Abmarkung)
Als Sonderung bezeichnet man die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbständige Grundstücke ohne örtliche Vermessung. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Die Sonderung wird häufig bei der Parzellierung neuer Wohngebiete durchgeführt, um möglichst rasch die neuen Grundstücke zu bilden. Damit können oft kostspielige Zwischenfinanzierungen vermieden werden.