Einer Ehescheidung erfordert ggf. die Bewertung von Immobilien. Um unnötige Kosten für die Erstattung eines Gutachtens zu vermeiden, empfehlen wir, dass sich beide Parteien darauf einigen - gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen und sich die Kosten zu teilen. Auch wenn eine Einigung schwer erscheint, sollten sie den Versuch unternehmen. Erfahrungsgemäß klappt dies am besten, wenn beide Parteien sich jeweils mehrer Gutachter vorschlagen und dann ausgewählt wird. So kann ausgeschlossen werden, dass sich eine Partei benachteiligt fühlt und sich niemand im Nachhinein vorwerfen lassen muss, einen Gutachter beauftragt zu haben, der vermeintlich nur in seinem Interesse gehandelt hat. Wird ein allein beauftragtes Gutachten durch den Noch-Ehepartner als Parteigutachten abgelehnt, erfolgt vielleicht die Beauftragung eines zweiten Sachverständigen. Da dieses Gutachten von der Gegenseite ebenfalls als Parteigutachten betrachtet werden könnte, wäre immer noch keine vernünftige Lösung gefunden. Es spart Kosten, wenn sich beide Parteien im Vorfeld auf einen unabhängigen Sachverständigen einigen, da nur ein Verkehrswertgutachten bezahlt werden muss.
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