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Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten - z.B. für Ihr mit einem Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern

Berwertung von Immobilien zur Marktwertermittlung bzw. Kaufpreisfindung

Steht der Kauf oder Verkauf einer Immobilie an, so genügt meistens ein Kurzgutachten, wenn der Interessent die Immobilie selbst besichtigen kann. Kommen die Interessenten nicht aus der Region und haben nicht die Möglichkeit sich vor Ort ein Bild von der Immobilie und dem Umfeld zu machen, wird ein komplettes Verkehrswertgutachten benötigt.
Nur dieses ermöglicht es einem Dritten sich ein umfassendes Bild von der Immobilie zu machen. Es beinhaltet wesentlich mehr Detailinformationen zum Objekt, insbesondere zur Lage, zum Umfeld, zur Ausstattung und zum Zustand, sowie Fotos von der Immobilie.

Tipps zur Immobilienbewertung im Fall einer Ehescheidung

Einer Ehescheidung erfordert ggf. die Bewertung von Immobilien. Um unnötige Kosten für die Erstattung eines Gutachtens zu vermeiden, empfehlen wir, dass sich beide Parteien darauf einigen - gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen und sich die Kosten zu teilen.
Auch wenn eine Einigung schwer erscheint, sollten sie den Versuch unternehmen. Erfahrungsgemäß klappt dies am besten, wenn beide Parteien sich jeweils mehrer Gutachter vorschlagen und dann ausgewählt wird.
So kann ausgeschlossen werden, dass sich eine Partei benachteiligt fühlt und sich niemand im Nachhinein vorwerfen lassen muss, einen Gutachter beauftragt zu haben, der vermeintlich nur in seinem Interesse gehandelt hat.
Wird ein allein beauftragtes Gutachten durch den Noch-Ehepartner als Parteigutachten abgelehnt, erfolgt vielleicht die Beauftragung eines zweiten Sachverständigen. Da dieses Gutachten von der Gegenseite ebenfalls als Parteigutachten betrachtet werden könnte, wäre immer noch keine vernünftige Lösung gefunden.
Es spart Kosten, wenn sich beide Parteien im Vorfeld auf einen unabhängigen Sachverständigen einigen, da nur ein Verkehrswertgutachten bezahlt werden muss.

Immobilienwertermittlung für eine Erbauseinandersetzung / außergerichtliche Einigung

Wenn auf Grund der gesetzlichen Erbfolge oder der Verfügung in einem Testament mehrer Personen erben, befinden sich diese zunächst in einer Erbengemeinschaft.
Kein Erbe kann alleine z.B. über Immobilienbesitz verfügen und diesen veräußern. Alle Miterben müssen einem Verkauf zustimmen und den Nachlass zunächst gemeinsam verwalten.
Für eine Immobilienbewertung zum Zweck einer Erbauseinandersetzung - mit eventuell gespannten Verhältnissen zwischen den Erben - gelten im Wesentlichen die selben Empfehlungen wie bei eine Ehescheidung. Die gemeinsame Findung und Beauftragung eines Gutachters spart Kosten.

Einfamilienhaus

Ein weiterer Vorteil einer gemeinsamen Beauftragung und außergerichtlichen Einigung liegt in der Möglichkeit sich auf ein Kurzgutachten zu verständigen. Wenn die Parteien das Objekt kennen, benötigt meistens niemand eine ausführliche Lage-, Zustands- und Objektbeschreibung sowie eine Fotodokumentation. Entscheidend ist der Wert der Immobilie.
“Gerichtsfest” sind in der Regel aber nur vollständige Verkehrswertgutachten, da die Richterin / der Richter sich nur über das Gutachten ein Bild vom Bewertungsgegenstand machen kann.

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