Zur Anfertigung korrekter Bauzeichnungen benötigt der Architekt einen großmaßstäbigen Lageplan der ihm Informationen über die Geometrie des Grundstückes (amtlicher Kataster-bestand) und planungsrelevante Topographie (vorhandene Bebauung, Straßen, Wege, Bewachsung, Geländehöhen usw.) gibt. Diese Unterlagen werden von uns in der Regel auf dem "kurzen Weg" direkt dem Planungsbüro oder Bauträger zur Verfügung gestellt. Für die Planung des Bauvorhabens ist der Architekt verantwortlich. Er realisiert Ihre Vorstellungen und Wünsche unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften und aller bautechnischen Erfordernisse. Die lage- und höhenmäßige Festlegung des Baukörpers erfolgt in Abstimmung mit Ihnen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Ist die Planung abgeschlossen, empfiehlt es sich, das Projekt von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in den "amtlichen Lageplan zum Bauantrag / Bauanzeige" eintragen zu lassen. Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Einhaltung von Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen, Firstrichtung, Traufhöhe, Einhaltung der Grundflächenzahl GRZ) werden überprüft. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur bescheinigt mit dem Lageplan, dass das Kataster inhaltlich richtig dargestellt ist und das Bauvorhaben mit den planungsrechtlichen Festlegungen übereinstimmt. Diesen Lageplan zum Bauantrag unterschreiben ebenfalls der Bauherr und der Architekt. Der Architekt reicht den Lageplan beim der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zusammen mit dem Bauantrag ein. Nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. einen Monat nach der Bauanzeige (§62 LBauO M-V) und wenn diesbezüglich keine Einwände bestehen, kann mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen werden. Sie erhalten von uns selbstverständlich mehrere Ausfertigungen des Lageplanes, die Sie als Anlage zu den Anträgen auf Anschluss an die verschiedenen Ver- und Entsorgungsmedien (Trinkwasser, Abwasser, Gas und Strom) verwenden können.
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